Blick über Neureichenau.

Steuern

Hundesteuer

Kosten

erster Hund

30,00 €

zweiter Hund

60,00 €

jeder weitere Hund

120,00 €

Hebesätze der Gemeinde

Kosten

Grundsteuer A

310 v. H.

Grundsteuer B

310 v. H.

Gewerbesteuer

330 v. H.

Verbrauchsgebühren und Beiträge

Wasser

Wasserverbrauchsgebühr

Kosten

Grundgebühr bei Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h

30,00 € *

Wassergebühr pro m³

1,78 € *

*zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

Herstellungsbeiträge

Kosten

Geschossfläche pro m²

4,08 € *

Grundstücksfläche pro m²

0,76 € *

*zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

Abwasserentsorgung

Gebühr

Kosten

Grundgebühr bei Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 2,5m³/h

30,00 €

Schmutzwassereinleitung

2,34 €

Oberflächen- und Schmutzwassereinleitung

2,59 €

Herstellungsbeiträge

Kosten

Geschossfläche pro m²

7,01 €

Grundstücksfläche pro m²

0,34 €

Kurbeitrag

Personen ab

Kosten

Vollendung des 16. Lebensjahres

1,50 € (pro Tag)

Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres

0,75 € (pro Tag)

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Personen mit Behinderung*

frei

Kurbeitragssatzung

Kurbeitragspauschalsatzung

Personen mit einem Behinderungsgrad ab 80 % und eine Begleitperson, die laut amtlichen Ausweis für die Betreuung der Person
mit Behinderung notwendig ist (Vorlage des Schwerbehindertenausweises erforderlich) sind kurbeitragsfrei .

Pauschaler Kurbeitrag (Zweitwohnungsbesitzer)

Für Einzelpersonen ab dem Kalenderjahr, in dem

Kosten

1. Das 6. Lebensjahr vollendet wird

37,50 € (jährlich)

2. Das 16. Lebensjahr vollendet wird

75,00 € (jährlich)

3. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Personen mit Behinderung*

frei

Personen mit einem Behinderungsgrad ab 80 % und eine Begleitperson, die laut amtlichen Ausweis für die Betreuung der Person
mit Behinderung notwendig ist (Vorlage des Schwerbehindertenausweises erforderlich) sind kurbeitragsfrei .

Grabgebühren Friedhof Lackenhäuser

Grabherstellungskosten

Kosten

Sargbeisetzung im Sommer

450,00 €

Sargbeisetzung im Winter

500,00 €

Urnenbeisetzung, ganzjährig

220,00 €

Grabgebühren pro Grabstätte

Kosten

ein Reihengrab, 20 Jahre Ruhefrist

150,00 €

ein Familiengrab, 20 Jahre Ruhefrist

250,00 €

ein Kindergrab, 10 Jahre Ruhefrist

75,00 €

Leichenhausgebühr

Kosten

Kinder unter 10 Jahren

20,00 €

Personen über 10 Jahren

40,00 €

Sonstige Gebühren

Kosten

Umbettung, ohne Sarg und Gebeinekiste innerhalb des Friedhofes (2 Gräber öffnen und schließen)

750,00 €

mit anschließender Überführung auswärts

375,00 €

Entfernen von Grabplatten

15,00 €

Gebühr für Fundament je Grabplatz

20,00 €

Genehmigungsgebühr für die Aufstellung von Grabmälern

3% (vom Wert des Denkmals)

Genehmigungsgebühr für die Vornahme gewerblicher Arbeiten am Friedhof

5,00 € - 30,00 €

Schreibgebühr für die Graburkunde bei Verlängerung des Benutzungsrechts oder Überschreibung

7,50 €

Öffnungszeiten
Gemeinde

Montag, Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 17.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr